Rückzahlungsvereinbarung bei Schulungskosten
ArbeitsrechtEine Vereinbarung, wonach der Arbeitnehmer Ausbildungskosten im Falle einer Eigenkündigung zurückzahlen muss,
ist gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn sie nicht vom Arbeitgeber veranlasste Eigenkündigungen ausnimmt.
BAG Urt. v. 13.12.2011 – 3 AZR 791/09