Patientenverfügung

In der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt,  legt man seine Behandlungswünsche gegenüber Ärzten fest, für den Fall, dass man etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Koma diese nicht mehr selbst äußern kann. Sie ist seit 1. September 2009 gesetzlich in § 1901a BGB geregelt und bedarf der Schriftform, also eigenhändiger Unterschrift.