Betreuungsverfügung
Wenn man infolge Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln und keine Vorsorgevollmacht erteilt hat, sind nicht etwa der Ehegatte oder die Kinder hierzu berechtigt. Vielmehr wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt, der diesem auch Rechenschaft abzulegen hat.
Durch eine Betreuungsverfügung kann man Einfluss auf die Auswahl des Betreuers nehmen und festlegen, was dieser beachten soll.
Wenn man keiner Person uneingeschränkt vertraut, sollte man sich dieser Möglichkeit bedienen.