Rechtsanwalt für Erbrecht in Reutlingen
In Deutschland ist mittlerweile die Erbengeneration herangewachsen. Beachtliche Vermögen wurden gebildet. Kaum eine Familie bleibt von dieser Thematik unberührt. Und doch, wenn es darum geht, was aus dem eigenen Vermögen wird, wenn man einmal selbst das Zeitliche gesegnet hat, stößt man in unserer doch so aufgeklärten und fortschrittlichen Gesellschaft auf ein Tabuthema. Nur jeder 5. Deutsche trifft eine letztwillige Verfügung und davon sind wiederum 90 % inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich oder sogar gänzlich unwirksam.
Familien die glaubten, nichts könne sie auseinander bringen, zerstreiten sich. Ehepartner, Kinder und sonstige nahe stehende Personen bleiben ungesichert zurück. Wer meint, ihm könne das nicht passieren, sei gewarnt. Auch hier gilt der Spruch: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Wer glaubt, die mittlerweile überall erhältlichen Mustertestamente oder Musterverträge schaffen hier Abhilfe irrt, da jeder Fall, und scheint er noch so einfach, wieder anders ist und die Erbmaterie sehr kompliziert. Dies gilt vor allem auch für die steuerliche Seite eines Erbfalls, da das Steuerrecht ein sehr kurzlebiges Recht ist.
Auf Grund meiner Doppelqualifikation als Rechtsanwalt für Erbrecht und Steuerberater sparen Sie einen Berater und erhalten rechtlich und steuerlich optimierte Lösungen aus einem Guss. Meine Spezialisierung und laufende Fortbildung sowie Mitgliedschaft in Fachvereinigungen garantieren die Berücksichtigung des aktuellsten Standes von Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie der neuesten Entwicklungen. Die Erfahrung lehrt, dass sowohl Erblasser, als auch die Erben davon profitieren, wenn eine für alle Beteiligten zufrieden stellende und obendrein steuerlich vorteilhafte Lösung gefunden wurde.